Transparenz schafft Vertrauen
In Deutschland gibt es keine einheitlichen Veröffentlichungspflichten für zivilgesellschaftliche Organisationen. Dabei hilft Transparenz, die eigene Arbeit für die Öffentlichkeit sowie Spenderinnen und Spender nachvollziehbar zu machen und so Vertrauen und Glaubwürdigkeit zu stärken.
Auf Initiative von Transparency International Deutschland e.V. haben im Jahr 2010 zahlreiche Akteure aus der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft zehn grundlegende Punkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte. Dazu zählen unter anderem die Satzung, die Namen der wesentlichen Entscheidungsträger sowie Angaben über Mittelherkunft, Mittelverwendung und Personalstruktur.
Informationen über unseren Verein entsprechend der Selbstverpflichtung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft
- Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
- zu Name, Sitz, Anschrift und Kontaktdaten
- Gründungsjahr 2010
- Ansprechpartnerin: Lena Kawele
- Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
- zur Satzung
- allgemeine Angaben zu den Zielen
- bezogen auf unsere Themenfelder
- Angaben zur Steuerbegünstigung
- Unsere Arbeit ist wegen Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, 15 und 25 AO) nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamtes Karlsruhe-Stadt (Steuernummer 35/022/32076) vom 02.11.2018 für den letzten Veranlagungszeitraum 2015 bis 2017 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
- Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
- zum Jahresbericht 2020 (S. 35)
- Tätigkeitsberichte
- zum Jahresbericht 2020 (S. 17 ff.)
- Personalstruktur
- zum Jahresbericht 2020 (S. 35)
- Angaben zur Mittelherkunft
- zum Jahresbericht 2020 (S. 29 ff.)
- Angaben zur Mittelverwendung
- zum Jahresbericht 2020 (S. 29 ff.)
- Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
- zum Jahresbericht 2020 (S. 36)
- Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen
- Regelmäßige Zuwendungen juristischer oder natürlicher Personen, die mehr als 10% der Jahreseinnahmen ausmachen, gibt es nicht. Personen, deren Zuwendung im Jahr 2020 mehr als 10% der Gesamteinnahmen ausgemacht haben, sind die Evangelisch-Lutherische Kirche Zürich (12,3%) sowie zwei Privatpersonen (15,6% bzw. 10,0%). Alle Zuwendungen waren Spenden (ohne Gegenleistung).